HDE-Position zur starken Kundenauthentifizierung

Die EBA sollte bei der Schaffung der regulatorischen technischen Standards Freiräume für die Entwicklung praktischer Zahlungsinstrumente für den Einzelhandel lassen. Die Zahlungsdiensterichtlinie lässt diesen Freiraum und ermöglicht die Definition entsprechender Ausnahmen. Die starke Authentifizierung sollte dabei ausschließlich für Transaktionen mit unkalkulierbar hohem Risikoniveau vorgegeben werden. Alltägliche Transaktionen im Einzelhandel zählen aus Sicht des HDE nicht zu den vom Gesetzgeber gemeinten Fällen. Insbesondere am PoS sieht der HDE keine Notwendigkeit der starken Authentifizierung elektronsicher Zahlungen, wenn andere Möglichkeiten der Risikobeherrschung genutzt werden können.

 

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