Neue Betriebsmittelvariante mit Haftungsfreistellung

8. März 2011

Im KfW-Unternehmerkredit (Programmteil A) steht ab April 2011 eine neue Betriebsmittelvariante mit optionaler 50-prozentiger Haftungsfreistellung für KMU bereit.

Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe wird sich auf fünf Millionen Euro belaufen. Durch die Haftungsfeistellung entstehen dem antragstellenden Unternehmen keine zusätzlichen Kosten. Die neue Betriebsmittelvariante ist Teil der Neugliederung des KfW-Unternehmerkredits, mit der die KfW eine noch stärkere Fokussierung auf die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erreichen will. Künftig wird der KfW-Unternehmerkredit in einen Programmteil A für die Fremdkapitalfinanzierung und einen Programmteil B für Nachrangkapital gegliedert sein.

Die aktuellen Programm-Merkblätter finden Sie in Kürze unter: www.kfw.de