Neues EU-Tiergesundheitsgesetz in Kraft

Die neue Verordnung fasst eine Vielzahl von Rechtsakten zu einem einzigen Gesetz zusammen, mit einfacheren und klareren Regeln, die es den Behörden ermöglichen, sich auf die wichtigsten Prioritäten zu konzentrieren: Prävention und Ausrottung von Krankheiten, einschließlich solcher, die auf den Menschen übertragbar sein können. Die Verordnung, die im März 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde, präzisiert die Zuständigkeiten von Landwirten, Tierärzten und anderen Personen, die sich mit Tieren befassen, und ermöglicht den verstärkten Einsatz neuer Technologien für Tiergesundheitsaktivitäten - Überwachung von Krankheitserregern, elektronische Identifizierung und Registrierung von Tieren. Das Gesetz soll dazu beitragen, das Auftreten und die Auswirkungen von Tierseuchen zu verringern und mehr Flexibilität zu bieten, um die Regeln an die örtlichen Gegebenheiten und auf neu auftretende Probleme wie Klima und sozialen Wandel anzupassen. Es bietet auch eine bessere Rechtsgrundlage für die Überwachung von Tierpathogenen, die gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistent sind. Insgesamt unterstützt das einheitliche, umfassende und neue Tiergesundheitsgesetz die EU-Sektoren Viehzucht und Aquakultur bei ihrem Streben nach besserer Wettbewerbsfähigkeit und einem sicheren und reibungslosen EU-Markt für Tiere und ihre Produkte.

Das Tiergesundheitsgesetz ist als Teil eines Maßnahmenpakets, zur Stärkung der Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards für die gesamte Lebensmittelkette eng mit der Verordnung über offizielle Kontrollen (EU) 2017/625 verbunden.

Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://ec.europa.eu/food/animals/health/regulation_en