Vorschlag der EU-Kommission zum Aufbau von E-Ladesäulen

Im Rahmen des EU Green Deals hat die EU-Kommission am 14./ 15. Dezember eine Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen in den Bereichen Energie, Logistik und Transport vorgelegt. Mit dabei ist auch ein Entwurf zur Revision der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie. Die Richtlinie aus dem Jahr 2018 sieht bereits in ihrer derzeitigen Fassungen Vorschriften zum Aufbau von E-Ladesäulen auf Parkplätzen von Nichtwohngebäuden vor. Davon sind auch Supermärkte betroffen. Mit der Revision der Richtlinie sollen diese Vorschriften verschärft werden. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll jedes Nichtwohngebäude, das neu errichtet oder renoviert wird und mindestens 20 Stellplätze aufweist, ab 2027 jeden 10. Stellplatz mit einer E-Ladesäule ausrüsten. Darüber hinaus sind Vorschriften zur Verlegung von Leerrohren und zum Aufbau von Fahrradstellplätzen vorgesehen.

Der Vorschlag zur Revision wird in den kommenden Wochen an EU-Parlament und Ministerrat verschickt und dort bearbeitet.

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