AI-Act: EU-Parlament nimmt Verhandlungsmandat an

Der Vorschlag wurde im April 2021 von der EU-Kommission vorgestellt. Ziel des AI-Acts ist es, bestimmte KI-Anwendungen zu verbieten und ausgewählte, hochriskante KI-Technologien nur dann im EU-Binnenmarkt zuzulassen, wenn sie überprüft wurden. Wirtschaftsakteure sollen dabei bestimmt Pflichten im Rahmen des AI-Acts zu erfüllen haben.

Die Position des Parlaments sieht eine Vielzahl von Änderungen an dem Kommissionsvorschlag vor. So wurde die Definition für KI abgeändert und die Klassifizierung von Hochrisiko-KI überarbeitet.  Ebenso wurden sogenannte Foundation-Modelle neu in den Parlamentstext aufgenommen.  Diese sollen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen müssen; wie beispielsweise die Verpflichtung offenzulegen, dass ein Inhalt durch KI generiert wurde.

Nachdem nun die Parlamentsposition vorliegt und die Position des Rats bereits im Dezember 2022 festgelegt wurde, starten nun zwischen dem Rat, der EU-Kommission und dem EU-Parlament die sogenannten Trilogverhandlungen über den finalen Text es AI-Acts.

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