Kommission leitet weiteres Verfahren gegen Mastercard ein

Die bekanntgegebene Untersuchung weitet das bisherige Verfahren, das im Mai 2012 vom europäischen Gerichtshof bereits bestätigt wurde auf bislang nicht betrachtete Details aus. Damals hatte das Gericht bereits festgestellt, dass grenzüberschreitende Interbankenentgelte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Neu ist eine Betrachtung des grenzüberschreitenden Acquiring, und der sogenannten honour all cards-Regel. Händler dürfen in der Regel keine ausländischen Acquirer mit der Kreditkartenabwicklung in Deutschland beauftragen, die möglicherweise günstigere Akzeptanzverträge anbieten könnten. Ebenso muss ein Händler alle Karten eines Anbieters akzeptieren, kann also nicht beispielsweise die teuren Business-Karten ausschließen.

Eine ähnlich lautende Beschwerde gegen die nationalen Geschäftspraktiken der Kreditkartenorganisationen hatte der HDE bereits 2006 gemeinsam mit weiteren Verbänden eingereicht.

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